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Der Erste Wiener Ruderclub LIA wurde 1863 gegründet und ist damit der älteste Körpersport treibende Verein Österreichs. ...

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Aktuelles

Freitag, 17. April 2015

2015 Einhandöffnung der Schuhe bei Regatten

Verpflichtend in allen Booten !


die FISA Rules of Racing legen seit Februar 2013 für die Schuhe in Booten erweiterte Regeln fest.
Bye-Law 39, Boote und Equipment, §2.5 ist erweitert worden, sodass neben den Fersenbändern, die nicht länger als 7cm sein dürfen, auch noch Einhandöffnungen für die Schuhe vorgeschrieben sind.
"....Wo Schuhbänder, Klettverschlüsse oder Ähnliche zum Einsatz kommen, die das Crewmitglied öffnen muss bevor es die Füße aus Schuhen oder anderen Festhaltesystemen ziehen kann, muss das Crewmitglied in der Lage sein, diese Verschlüsse durch ein einfaches Ziehen mit einer Hand an einem leicht erreichbaren und auf beide Schuhe gleichzeitig wirkenden Band rasch zu öffnen.... ."
(Originaltext im Anhang)
Die Technische Kommission und die Schiedsrichter des ÖRV haben seit Februar 2013 eine Übergangsperiode von 2 Jahren bei Regatten des ÖRV gewährt und im Jahr 2014 auf die Einführung der Regel ab der Saison 2015 hingewiesen.
Beim Schiedsrichterseminar und der Trainertagung im Herbst 2014 sowie beim Rudertag 2015
wurde die Anwendung der Regel ab 2015 nochmals angekündigt.
Ab sofort werden bei Regatten diese Sicherheitsbestimmungen kontrolliert.
Wir teilen mit, dass Boote, die nicht den Sicherheitsrichtlinien entsprechen, während der Veranstaltung (sowohl Training als auch Rennen ) nicht auf das Wasser dürfen.
Diese neue Sicherheitsregelung dient natürlich nicht nur bei Regatten der Erhöhung der Sicherheit.
Daher empfehlen wir den Vereinen dringend alle Sicherheitsmaßnahmen zu jeder Zeit, auch während des Trainings abseits von Regatten, anzuwenden. Speziell am Strom oder auf großen Seen kann beim Training Hilfe weit entfernt sein und es sind keine oder zumindest weniger Rettungsboote, die eine gekenterte Person sofort unterstützen können, unterwegs als bei Regatten.
Grundsätzlich gilt die Regel für alle Boote die an einer ÖRV Veranstaltung teilnehmen, wenn die Schuhe oder Festhaltesystem in diesen Booten unter die oben angeführten Kriterien fallen (z.B.
Stromstaffeln, Langstrecke, Gig-Rennen).

Bye-Law to Rule 39 - Boats and Equipment
2.5. Quick release foot stretchers. In all boats the foot stretchers, shoes or other devices holding the feet of the rowers shall be a type
which allow the rowers to get clear of the boat with no delay. Where shoes or other devices holding the feet will remain in the boat, each shoe or device shall be independently restrained such that the heel will not lift more than 7 cm. In addition, where laces, Velcro or similar materials must be opened before the rower can remove his feet from the shoes or other device, these must be able to be released immediately by the rower with a single quick hand action of pulling on one easily accessible strap.


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