Erfolgreichster Ruderverein Österreichs

Der Erste Wiener Ruderclub LIA wurde 1863 gegründet und ist damit der älteste Körpersport treibende Verein Österreichs. ...

VIENNA NIGHTROW

Aktuelles

Mittwoch, 22. April 2020

22.04.2020 LIA Boottraining

Aktuelle Informationen


Liebe Clubmitglieder

 

Zunächst möchte ich Euch für das Durchhaltevermögen und die Disziplin in den letzten Wochen danken. Es ist zurzeit gewiss nicht leicht und viele von euch haben sicherlich auch beruflich oder privat schwierige Aufgaben zu meistern. Wie ihr betreits auf unserer LIA Homepage oder vermutlich schon aus den Medien erfahren habt, können wir damit rechnen, dass ab 1 Mai wieder Sport im Verein unter strengen Auflagen möglich sein wird. Im Moment gibt es jedoch ausschließlich Ankündigungen seitens der Regierung und wir warten darauf, dass hier vor dem 1. Mai eine entsprechende Verordnung kundgemacht wird.

 

Nach den Informationen, die wir zurzeit haben, können wir allerdings schon erahnen, welche Auflagen wir hier umsetzen müssen. Wir sind bereits dabei, diese vorzubereiten, um möglichst schnell nach Inkrafttreten der Verordnung den Sportbetrieb bei der LIA wieder aufnehmen zu können. Auch wenn noch nicht alle Details bekannt sind müssen wir uns auf folgende Maßnahmen einstellen:

 

1 Einzeltraining im Einer ist gestattet.

 

2 Training im Mannschaftboot ist möglich, jedoch nur mit Personen des selben Haushaltes.

 

3 Duschen, Garderoben, Clubräume und Kantine werden wir vermutlich vorerst nicht verwenden dürfen.

 

4 Training in der Sporthalle wird voraussichtlich nicht, bzw. nur stark eingeschränkt möglich sein.

 

 

 

5 Strenge Regeln zur Hygiene beim Material (Desinfektion der Rudergriffe, Ergometergriffe, Sitze, etc.) vor und nach dem Training sind einzuhalten.

 

 

6 Strenge Regeln zur Hygiene gelten außerdem auf dem Clubgelände (Desinfektion der Hände beim Betreten, beim Logbuch, bei verwendetem Werkzeug, etc).

 

7 Die zwei-Meter-Abstandsregel wird analog zu den momentan bestehenden gelten (z.B. beim Handling der Boote, gegenseitiger Hilfe beim Rein- und Rauslegen aus der Halle, etc.).

 

8 Limitierte Anzahl von 1-2 zeitgleich an- oder ablegenden Booten am Steg.

 

 

Die genauen Abläufe und Details werden wir kundmachen, sobald wir sie nach Bekanntwerden der Verordnung ausgearbeitet haben. Ich bitte Euch zu bedenken, dass diese Auflagen aufgrund einer Verordnung auf Basis des CoV19 Gesetzes rechts- bindend sind und wir diese auf jeden Fall strikt einhalten müssen. Neben der Rechtslage ist es mir auch wichtig darauf hinzuweisen, dass ein richtiges Verhalten in unserem eigenen Interesse liegt. Uns muss klar sein, dass ein einziger eingeschleppter CoV19 Fall eine sofortige Clubsperre mit zusätzlichen Quarantänemaßnahmen nach sich ziehen würde.

 

In jedem Fall wird die Wiederaufnahme des Clubbetriebs wie folgt ablaufen: Nach Inkrafttreten der Verordnung werden wir die geforderten Maßnahmen schnellstmöglich abschließend umsetzen, danach auf der LIA Homepage und den Clubeingängen kundmachen und dann die Clubsperre per Vorstandsbeschluss wieder aufheben. Wir werden das so schnell wie möglich machen, aber bitten Euch noch um soviel Geduld, dass wir alles korrekt abwickeln können. Ich hoffe, dass wir uns bald wieder am Wasser sehen.

 

Euer Matthias Schreiner, LIA-Präsident


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