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Der Erste Wiener Ruderclub LIA wurde 1863 gegründet und ist damit der älteste Körpersport treibende Verein Österreichs. ...

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Aktuelles

Freitag, 25. März 2016

Hinweise des ÖRV zu Anti-Doping

wichtig !!!


Der Teamarzt desÖsterreichischen Ruderverbandes, Dr. Richard Malousek, hat sich die Zeit genommen um ein paar Hinweise zu Anti-Doping zusammenzustellen.

Bitte leitet dieses pdf an alle eure Athleten weiter. Es ist sehr wichtig, dass die neue WADA Liste für weitere Medikamentenabfragen herangezogen wird.

Dr. Malousek steht für alle diesbezüglichen Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

 

Norbert Lambing  Sportkoordinator ÖRV

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Liebe ÖRV Kaderathletinnen und Athleten!
Die Rudersaison ist bereits voll im Gange und daher möchte ich euch ein paar medizinische Punkte nahebringen.
Vielleicht haben einige von Euch den "Fall Scharapova" mitbekommen... (Eine russische Tennisspielerin wurde mit einer Substanz im Blut erwischt, die bis vor einigen Monaten erlaubt war, nun jedoch inzwischen verboten wurde)
Daher mein Hinweis:
Alle KaderathletInnen mögen bitte Ihre Liste der Medikamente die sie aus therapeutischen, medizinischen Gründen regelmäßig verwenden durchgehen und mit den aktuellen WADA bzw. NADA Richtlinien von 01.01.2016 abgleichen!
bzw. mögen sie sich eine upgedatete Liste von 2016 besorgen!
(Diese Liste gibt es auch als App)

https://www.nada.at/de

https://www.nada.at/de/service/download-center


Laut NADA Gesetz ist der Athlet letztverantwortlich - das heißt, die Verantwortung welche Medikamente eingenommen wurden bzw. ob diese auf der Dopingliste stehen (oder abzuklären ob
sie dieser hinzugefügt wurden), trägt alleine der Athlet. Im Fall einer positiv getesteten Probe - wird der Athlet zur Verantwortung gezogen. Der ÖRV kann in keinem Fall einschreiten /verteidigen.
Besonders hinweisen möchte ich auf die Meldepflichten der Athleten.
Daher ist es sehr wichtig solche Dinge abzuchecken bevor ein Fehler passiert.
Sollte es diesbezüglich Fragen geben, könnt ihr Euch  gerne an mich wenden!
Natürlich gibt es Ausnahmefälle: TUE (Therapeutic Use Exemptions)

(Anm. LIA : es darf , laut LIA Verpflichtungserklärung ausschließlich zu diesen Ausnahmefällen kommen)
Es besteht die Möglichkeit in medizinisch begründeten Fällen sowie in Notfällen auch auf Medikamente zuzugreifen die auf der Dopingliste stehen...Hierzu ist eine sogenannt TUE notwendig, die bei der NADA zu beantragen ist. Der jeweils behandelnde Arzt muss diese dann mit
den AthletInnen zusammen ausfüllen und einreichen.
Sollte es sich nicht um einen Notfall handeln, so ist diese TUE unbedingt IMMER vor der Verabreichung des Medikaments zu beantragen, sowie der positive Bescheid dieses Antrags durch die NADA abzuwarten.

 

Dr. Richard Malousek

 


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