Aktuelles
28.05.2020 Covid Verordnung
Weitere Lockerung ab 29. Mai
Lieber LIA Ruderinnen und Ruderer. Nach dem aktuellen Regierungsbeschluss gelten ab Freitag, dem 29. Mai folgende, bindende Regeln:
1. Sportstätten können wieder betreten werden unter Einhaltung
eines Mindestabstandes von 1 Meter. In geschlossenen Räumlichkeiten
der Sportstätte ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
2. Es gilt weiterhin bei der Sportausübung ein Sicherheitsabstand
von 2 Metern zu anderen Trainierenden/Vereinsmitgliedern einzuhalten,
Indoor und Outdoor. Mund-Nasen-Schutz ist nicht notwendig.
3. Rudern ist daher weiterhin nur im Einer erlaubt beziehungsweise Mannschaftsboote nur für Personen mit gleicher polizeilicher Meldeadresse.
4. Garderoben können benutzt werden. Es gilt einen Abstand von 1m einzuhalten.
5. Duschen ist erlaubt (in den Nassräumen muss kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden). Es gilt einen Abstand von 1m einzuhalten.
6. Während dem Indoor-Training soll durchgehend gelüftet werden und alle benützten Geräte sind gründlich zu reinigen und zu desinfizieren.
7. Wir empfehlen bei allen Gruppen-Aktivitäten die Abstandsregeln einzuhalten und geeignete Maßnahmen wie überschaubare Gruppengrößen, gleiche Gruppenzusammensetzungen. Bitte auch im Kraftraum den Einteilungsplan einhalten.
Jedem Vereine muss die Verantwortung, Sicherheit und Gesundheit gegenüber seinen Mitgliedern bewusst sein. Jedes Mitglied soll auch eigenverantwortlich handeln und muss sich seiner Verantwortung bewusst sein.
Im Namen des Vorstand des Wiener Ruderverbandes und des LIA Vorstandes